Was kostet eine Behandlung?
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je voller Stunde. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.
Daneben gibt es Pauschalen für einige bestimmte Behandlungen (z.B. Klangmassage oder Blutegelbehandlung).
Werden die Kosten von meiner Krankenversicherung erstattet?
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil, deshalb erhalten gesetzlich Krankenversicherte in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Diesen müssen Sie aber selbst bei Ihrer Versicherung geltend machen. Dazu stellen wir Ihnen gerne eine detaillierte Rechnung aus.
Welche Besonderheiten gelten während der COVID-19-Pandemie?
Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch in unserer Praxis telefonisch an! Sollten Sie an Fieber und/oder Atemwegssymptomen leiden, teilen Sie uns das bitte telefonisch mit, dann können wir gemeinsam überlegen, wie wir Ihnen am Besten helfen können.
In unserer Praxis legen wir generell großen Wert auf Hygiene. Zusätzlich sollten zur Zeit Patienten und Behandler nach Möglichkeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen.